Fahrlehrerausbildung in NRW: Mit der Verkehrsfachschule Rheinland (VFR) zum Erfolg

Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das einwohnerstärkste Bundesland, sondern auch das Bundesland mit dem höchsten Bestand an PKWs. Jahr für Jahr legen tausende Menschen ihre Führerscheinprüfung in einer der vielen Fahrschulen von NRW ab – dementsprechend gefragt sind kompetente Fahrlehrer.

Der Fahrlehrerberuf bietet hervorragende Zukunftsaussichten: Hohe Verdienstmöglichkeiten sowie eine vergleichsweise kurze Ausbildungszeit von lediglich ca. 12 Monaten machen den Beruf besonders attraktiv. Die Verkehrsfachschule Rheinland steht Ihnen kompetent zur Seite, wenn Sie eine Fahrlehrerausbildung in NRW anstreben.

Fahrlehrer werden mit professioneller Unterstützung: Absolvieren Sie die qualifizierte Fahrlehrerausbildung in NRW bei der Verkehrsfachschule Rheinland!

Äußerst verkehrsgünstig zwischen Köln und Bonn gelegen, ist die VFR gut zu erreichen. Ein junges und motiviertes Team an erfahrenen Dozenten sowie moderne Räumlichkeiten schaffen eine angenehme und produktive Arbeitsatmosphäre: Die VFR ist Ihre kompetente Aus- und Weiterbildungsstätte für Fahrlehrer.

Weitere Informationen:

Die Fahrlehrerausbildung in NRW bei der VFR

Ihr Weg zum Beruf des Fahrlehrers

Wer darf Fahrlehrer werden?

Fahrlehrer darf grundsätzlich jeder werden, der die für die Fahrlehrerausbildung in NRW erforderlichen Grundvoraussetzungen erfüllt. Neben dem Mindestalter von 21 Jahren umfasst dies unter anderem die geistige und pädagogische Eignung für den Beruf. Zudem müssen Sie mindestens seit drei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Eine weitere Voraussetzung für die Fahrlehrerausbildung in NRW stellt eine abgeschlossene Berufsausbildung dar. Der Beruf des Fahrlehrers eignet sich deshalb auch insbesondere für Personen, die einen Umstieg in ein anderes Berufsfeld in Betracht ziehen.

Wie läuft die Fahrlehrerausbildung in NRW ab?

Der Ablauf der Fahrlehrerausbildung in NRW ist genau geregelt und unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich ist die Fahrlehrerausbildung in theoretische sowie praktische Abschnitte gegliedert und dauert etwa 12 Monate. In dieser Zeit durchlaufen Sie drei Phasen, in denen Sie sowohl das theoretische Fachwissen mit auf den Weg bekommen als auch praktische Erfahrung sammeln.

  • 1. Monat: Einführungs- / Auswertungsphase
    Im ersten Monat Ihrer Fahrlehrerausbildung in NRW verbringen Sie jeweils zwei Wochen in der Verkehrsfachschule Rheinland sowie in einer Ausbildungsfahrschule. In diesen vier Wochen beschäftigen Sie sich mit den alltäglichen Aufgaben eines Fahrschulbetriebs und erhalten erste Eindrücke aus der praktischen Arbeit.
  • 2.-8. Monat: Theoretische Ausbildung in der VFR
    In den folgenden sieben Monaten liegt der Fokus der Ausbildung auf dem konkreten theoretischen Wissen, um die Fachkundeprüfung erfolgreich zu absolvieren. Zudem hospitieren Sie in diesem Zeitraum für eine Woche in einer Ausbildungsfahrschule. Am Ende dieses Abschnitts der Fahrlehrerausbildung steht die mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung. Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Anwärterbefugnis, die Sie für den letzten Abschnitt Ihrer Fahrlehrerausbildung in NRW benötigen.
  • 9.-12. Monat: Praktische Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule
    Die Anwärterbefugnis gestattet es Ihnen, in einer Ausbildungsfahrschule theoretischen und praktischen Unterricht unter Aufsicht zu geben. Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse reflektieren und besprechen Sie im Rahmen von zwei Reflexionstagen sowie einer Reflexionswoche. Die theoretische und fachpraktische Lehrprobe in Ihrer Ausbildungsfahrschule bildet den Abschluss Ihrer Fahrlehrerausbildung in NRW. Nachdem Sie die finale Lehrprobe erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE und dürfen fortan als Fahrlehrer unterrichten.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.