Fahrlehrerlaubnis CE (LKW-Güterkraftverkehr)

Qualifizieren Sie sich weiter und bilden Fahrschüler auf dem Lkw ab 3,5t in Theorie und Praxis aus. Somit erweitern Sie ihr Aufgabengebiet erneut. Sie dürfen nicht nur Fahrlehrertätigkeiten ausüben, sondern auch als Dozent/Lehrkraft für die EU-Berufskraftfahrer Aus-und Weiterbildung tätig sein.

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Bei unserer Info-Veranstaltung erfahren Sie alles über die Ausbildung und Beruf als Fahrlehrer

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Geförderte Angebote

WEITER.BILDUNG Qualifizierungsoffensive der Agentur für Arbeit
Zuschuss zu den Lehrgangskosten bis 100% möglich
Arbeitsentgeld kann bis 100% übernommen werden
Für mehr Informationen melden Sie sich bei uns gerne telefonisch unter 02208/919 626 0

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Dauer & Ablauf

Theortische und praktische Ausbildung:

2 Monate

Praktikum:

0 Monate

Gesamt:

2 Monate

Auszug aus dem Fahrlehrergesetz §7

(3) Die Dauer der in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 bezeichneten Ausbildung beträgt für Bewerber

1. für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse BE mindestens zwölf Monate
2. für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse A zusätzlich zu der Ausbildung nach Nummer 1 mindestens einen Monat,
3. für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse CE oder DE zusätzlich zu der Ausbildung nach Nummer 1 mindestens zwei Monate.

Besitzt der Bewerber

1. für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse DE die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse CE,
2. für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse CE die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse DE,

so verkürzt sich die jeweilige Ausbildungsdauer nach Satz 1 Nummer 3 um einen Monat.

Vorraussetzungen

Mindestalter

21 Jahre

Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit

Geistig, körperlich und fachlich geeignet

Berufsausbildung

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung

Fahrerlaubnis

Klassen B und CE


Besitz Fahrerlaubnis

2 Jahre CE oder 60 Stunden Zusatzausbildung

Fachliche Eignung

Bestehen der Fahrlehrerprüfung Klasse CE

Unzuverlässig im Sinne des Satzes 1 Nummer 4 ist der Bewerber insbesondere dann, wenn er wiederholt die Pflichten gröblich verletzt hat, die ihm nach diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen obliegen.

(2) Des zweijährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse CE oder D bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder D sechs Monate lang hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend – Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule auf solchen Kraftfahrzeugen unterzogen hat.

Termine / Preise

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Fahrlehrer-Ausbildung Fahrlehrerausbildung Klasse CE Niederkassel 28.10.2024 Details