Nach § 8 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV müssen Ausbilder und Ausbilderinnen sich fortbilden.
Wir bieten Ihnen eine 4-tägige Fortbildung an, die anerkannt ist als § 53 Abs. 1 Fahrlehrerfortbildung und als Fortbildung für Ausbilder und Ausbilderinnen nach §8 BKrFQV.
Auszug aus §8 BKrFQV
Ausbilder und Ausbilderinnen, die Unterricht im Sinne des § 2 Absatz 2 und des § 4 Absatz 2 durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine mindestens dreitägige Fortbildung, die alle Gebiete erfassen soll, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders oder der Ausbilderin von Bedeutung sind, zu aktualisieren. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren.
Zur Zeit finden coronabedingt keine Info-Veranstatungen statt
Info-Veranstaltung
Dienstag, 23.02.2021
17:45 - 19:00 Uhr
Präsentation um 18 Uhr
oder auf Wunsch, einen persönlichen Termin
Anmeldung unter +492208 919 626 0 erwünscht
Thema: Fahrlehrer werden
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