Wer Aufbauseminare im Sinne des § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes durchführt, bedarf der Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis Aufbauseminar).
Eine Seminarerlaubnis Aufbauseminar wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer
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Info-Veranstaltung
Dienstag, 23.02.2021
17:45 - 19:00 Uhr
Präsentation um 18 Uhr
oder auf Wunsch, einen persönlichen Termin
Anmeldung unter +492208 919 626 0 erwünscht
Thema: Fahrlehrer werden
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