Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder im Ausland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Nur mit Besitz der Fahrerlaubnis!
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich. Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (7,5 Stunden).
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten - bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 Min. inkl. 10 fahrpraktischen Stunden
erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer
Lkw-Fahrer, die als Busfahrer tätig werden wollen, und Busfahrer, die als LKW-Fahrer arbeiten möchten, benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger.
Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Zeitstunden, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse fallen muss (§3 BKrFQV). Bei der Prüfung müssen die Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind.
Klasse | Ausbildung Berufskraftfahrer (BKF) Fachkraft im Fachbetrieb (FiF) Vergleichbarer Ausbildungsberuf | Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation |
C | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre |
CE | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre |
C1 | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
C1E | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
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Zur Zeit finden coronabedingt keine Info-Veranstatungen statt
Info-Veranstaltung
Dienstag, 23.02.2021
17:45 - 19:00 Uhr
Präsentation um 18 Uhr
oder auf Wunsch, einen persönlichen Termin
Anmeldung unter +492208 919 626 0 erwünscht
Thema: Fahrlehrer werden
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