Gültig bis | Vollendung des 50. Lebensjahres |
Befristung: Klasse C1 ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Mindestalter | 18 Jahre |
Kraftfahrzeuge | Gesamtmasse min. 3.500 kg und max. 7500 kg |
Führerschein | Borbesitz der Klasse B |
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder):
Mindestalter: 18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
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Info-Veranstaltung
Dienstag, 23.02.2021
17:45 - 19:00 Uhr
Präsentation um 18 Uhr
oder auf Wunsch, einen persönlichen Termin
Anmeldung unter +492208 919 626 0 erwünscht
Thema: Fahrlehrer werden
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