Geldbuße, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24c Abs. 1 StVG)
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
Promille-Grenzwerte (Stand: 01.05.2014)
Info-Veranstaltung
Dienstag, 07.05.2019
17:45 - 19:00 Uhr
Präsentation um 18 Uhr
Anmeldung unter +492208 919 626 0 erwünscht
Thema: Fahrlehrer werden
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