
Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer: Ein Muss für Qualität und Kompetenz
In der dynamischen Welt des Fahrens und der Fahrerziehung ist es unerlässlich, dass Ausbildungsfahrlehrer stets auf dem neuesten Stand sind. Gemäß § 53(3) FahrlG müssen Ausbildungsfahrlehreralle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen. Dies stellt sicher, dass sie nicht nur die aktuellen Bestimmungen und Vorschriften kennen, sondern auch die neuesten Methoden und Techniken im Unterricht anwenden können.
Der Fortbildungslehrgang, deckt verschiedene wesentliche Bereiche ab:
- Weiterentwicklung des Fahrlehrerrechts: Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Fahrlehrer über Änderungen und Neuerungen im Fahrlehrerrecht informiert sind. Dies gewährleistet, dass sie ihre Schülerinnen und Schüler korrekt und gemäß den neuesten Vorschriften unterrichten.
- Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts: Ein effektiver Unterricht erfordert ständige Anpassung und Innovation. Durch die Fortbildung werden Fahrlehrer mit den neuesten pädagogischen Ansätzen und Techniken vertraut gemacht.
- Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung der Qualitätskriterien guter Ausbildung: Qualitätssicherung ist im Fahrlehrerberuf von zentraler Bedeutung. Die Fortbildung bietet Werkzeuge und Strategien, um sicherzustellen, dass der Unterricht den höchsten Standards entspricht.
- Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung des beruflichen Erlebens und Verhaltens: Ein tieferes Verständnis für die beruflichen Erfahrungen und das Verhalten der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es den Fahrlehrern, besser auf ihre Bedürfnisse einzugehen und sie effektiv zu unterstützen.
- Verfahren und Methoden zur Rückmeldung und Beratung: Konstruktives Feedback und Beratung sind entscheidend für den Lernerfolg. Durch die Fortbildung lernen Fahrlehrer, wie sie Rückmeldungen geben und ihre Schülerinnen und Schüler effektiv beraten können.