Ausbildungsfahrlehrer/ Ausbildungsfahrschule
Wer nun selber in seiner Fahrschule oder als Fahrlehrer in einer Ausbildungsfahrschule, Fahrlehreranwärter ausbilden möchte, muss an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben.
Voraussetzungen als Ausbildungsfahrlehrer:
- fünftägiges Einweisungsseminar
- in den letzten 5 Jahren, 3 Jahre Fahrschüler im theoretischen und praktischen Unterricht der Klasse B hautberuflich ausgebildet haben
Themen des Einweisungseminars für Fahrlehrer zum Ausbildungsfahrlehrer
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Ausbildungsstand des Fahrlehrers mit befristeter Fahrlehrerlaubnis
- Der Musterausbildungsplan für die Ausbildung des Fahrlehreranwärters durch den Ausbildungsfahrlehrer
- Pädagogische Reflexion der Erfahrungen des Praktikums in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Die Abschlußprüfung (theoretische und praktische Lehrprobe) des Fahrlehreranwärter