Wer nun selber in seiner Fahrschule oder als Fahrlehrer in einer Ausbildungsfahrschule, Fahrlehreranwärter ausbilden möchte, muss an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben.
Voraussetzungen als Ausbildungsfahrlehrer:
fünftägiges Einweisungsseminar
in den letzten 5 Jahren, 3 Jahre Fahrschüler im theoretischen und praktischen Unterricht der Klasse B hautberuflich ausgebildet haben
Themen des Einweisungseminars für Fahrlehrer zum Ausbildungsfahrlehrer
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ausbildungsstand des Fahrlehrers mit befristeter Fahrlehrerlaubnis
Der Musterausbildungsplan für die Ausbildung des Fahrlehreranwärters durch den Ausbildungsfahrlehrer
Pädagogische Reflexion der Erfahrungen des Praktikums in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Die Abschlußprüfung (theoretische und praktische Lehrprobe) des Fahrlehreranwärter
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.