Wir sind zertifiziert…
Es gibt u.a. folgende Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung:
Wir sind ein zertifizierter Bildungsträger unsere Maßnahmen sind alle nach AZAV zugelassen. Wir akzeptieren Bildungsgutscheine u.a. der Bundesagentur für Arbeit, des Jobcenters und der Arge sowie der Rentenversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit wäre der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, die Beantragung von BAföG oder aber über unsere Hausbank.
Wir beraten Sie auch gerne bei einem persönlichen Gespräch.
Förderung durch Bildungsgutscheine
Die Agentur für Arbeit/Jobcenter bietet die Möglichkeit einer beruflichen Weiterbildung durch Bildungsgutscheine. Diese Gutscheine sind Teil der Förderungsmaßnahmen für Arbeitsuchende und Beschäftigte, die ihre Qualifikationen verbessern möchten.
Was ist ein Bildungsgutschein? Ein Bildungsgutschein ist ein Dokument, das von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt wird. Es bestätigt, dass die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme übernommen werden. Der Gutschein deckt in der Regel die Lehrgangskosten sowie notwendige Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten ab.
Wer ist berechtigt? Arbeitsuchende und unter bestimmten Voraussetzungen auch Beschäftigte, die ihre beruflichen Chancen durch Weiterbildung verbessern möchten. Die Entscheidung über die Ausstellung eines Bildungsgutscheins liegt bei Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Wie erhalte ich einen Bildungsgutschein? Die Ausstellung des Bildungsgutscheins erfolgt nach einem Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Hierbei wird geprüft, ob und welche Weiterbildung für Sie sinnvoll ist.
Welche Weiterbildungen werden gefördert? Gefördert werden Maßnahmen, die Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Dies kann eine Umschulung, eine Anpassungsqualifizierung oder eine Aufstiegsfortbildung sein. Wichtig ist, dass der Bildungsträger und die Maßnahme zertifiziert sind.
Wie wird der Bildungsgutschein eingelöst? Sie suchen sich eine geeignete Weiterbildungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger und legen dort Ihren Bildungsgutschein vor. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem Bildungsträger und der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Meister- / Aufstiegs-BAföG 50% der Förderung als Zuschuss
Hinter dem Meister-BAföG steckt als rechtliche Grundlage das „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“, kurz AFBG. Die Finanzierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes erfolgt durch Bund und Länder gemeinsam. Das AFBG kann eine berufliche Weiterqualifikation ermöglichen, und wer sich das aus eigener Tasche nicht leisten kann, kann vom Staat entsprechend unterstützt werden. Mit dem AFBG will der Staat vor allem Fachkräfte fördern. Seit 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss.
Für die restliche Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Beantragt wird das Meister-Bafög beim lokal zuständigen BAföG-Amt
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
https://www.aufstiegs-bafoeg.de
Hier kommen Sie zu unseren geförderten Angeboten bei der Agentur für Arbeit / Kursnet
Links
- Beratungsstellen für Bildungsschecks
- Bezirksregierung Köln, Dezernat 25
- Bildungsgutschein der Arbeitsagentur
Hier geht es zur Fahrlehrerausbildungs-Finanzierung
Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung bietet finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere wenn diese der beruflichen Rehabilitation dienen. Diese Förderung kann für Personen in Frage kommen, die aufgrund von Gesundheitsproblemen in ihrem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten können und daher eine Umschulung oder Weiterbildung benötigen, um in einem neuen Berufsfeld tätig zu sein.
Zu den Leistungen können die Übernahme der Kosten für die Weiterbildung selbst, aber auch Unterstützung bei Reisekosten, Arbeitsmaterialien und unter Umständen ein Übergangsgeld gehören. Der Anspruch und die Art der Unterstützung hängen von der individuellen Situation ab und erfordern in der Regel ein Beratungsgespräch und eine Antragsstellung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Es ist empfehlenswert, sich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einer ihrer Beratungsstellen zu informieren, um individuelle Möglichkeiten und Anforderungen für eine Förderung zu klären.
Förderung über BFD bis zu 100% möglich
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) ist eine Einrichtung, die sich um die berufliche Zukunft von Soldatinnen und Soldaten kümmert, die ihren Dienst in der Bundeswehr beenden. Ziel des BFD ist es, diesen Personen den Übergang ins zivile Berufsleben zu erleichtern und ihre berufliche Entwicklung zu unterstützen. Dazu bietet der BFD eine Reihe von Leistungen an, wie zum Beispiel Beratung in Fragen der beruflichen Orientierung und Weiterbildung, finanzielle Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie Unterstützung bei der Jobsuche. Dieser Service steht allen Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten zur Verfügung, wobei die genauen Fördermöglichkeiten von der Dienstzeit und anderen individuellen Faktoren abhängen. Der Berufsförderungsdienst spielt eine wichtige Rolle, um den Soldaten einen nahtlosen Übergang in ein ziviles Berufsleben zu ermöglichen und ihnen neue Karrieremöglichkeiten zu eröffnen.
Förderung der Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaften in Deutschland können auch bei der beruflichen Umschulung durch Weiterbildungsmaßnahmen Unterstützung bieten, besonders wenn es um die Wiedereingliederung nach Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Erkrankungen geht. Die Förderung richtet sich primär an Beschäftigte, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und eine Umschulung benötigen, um weiterhin im Arbeitsleben zu bleiben.
Wichtige Aspekte für eine Förderung sind:
Berufliche Notwendigkeit: Die Umschulung muss aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen durch einen Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Erkrankung erforderlich sein.
Mitgliedschaft und Zuständigkeit: Die betroffene Person muss Mitglied in der jeweiligen Berufsgenossenschaft sein, und die Berufsgenossenschaft muss für die Art des Arbeitsunfalls oder der Erkrankung zuständig sein.
Individuelle Planung: Die Umschulungsmaßnahme sollte individuell geplant sein und auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Person abgestimmt sein.
Formeller Antrag: Die Förderung muss in der Regel vor Beginn der Umschulung beantragt werden.
Die Unterstützung kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel die Übernahme von Kosten für die Umschulung, Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Umschulungsplatz oder die Bereitstellung von ergänzenden Hilfsmitteln.
Da die spezifischen Bedingungen und Angebote variieren können, empfiehlt es sich, direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft detaillierte Informationen und Beratung einzuholen.