Seminarleiter-Fortbildung ASF
Fortbildung für Inhaber einer Seminarerlaubnis gemäß Fahrlehrergesetz
Wir bieten eine qualifizierte Fortbildung gemäß § 53 (2) des Fahrlehrergesetzes an. Unsere Fortbildungslehrgänge sind speziell für Inhaber einer Seminarerlaubnis konzipiert und decken alle erforderlichen Bereiche ab.
Kernbereiche unserer Fortbildung:
- Unfallentwicklung im Straßenverkehr: Verstehen Sie die aktuellen Trends und Ursachen von Verkehrsunfällen, um präventive Maßnahmen in Ihren Seminaren effektiv zu integrieren.
- Verstöße im Straßenverkehr: Erkennen Sie die Hauptursachen für Verkehrsverstöße und lernen Sie, wie Sie diese in Ihren Schulungen adressieren können.
- Beeinflussung von auffälligen Kraftfahrern: Entwickeln Sie Strategien und Techniken, um riskantes Fahrverhalten zu erkennen und positiv zu beeinflussen.
- Methoden zur Kursleitung und Moderationstechnik: Perfektionieren Sie Ihre Fähigkeiten in der Kursleitung und erlernen Sie moderne Moderationstechniken, um Ihre Seminare interaktiv und effektiv zu gestalten.
Regelmäßige Fortbildung gemäß § 53(2):
Für Inhaber einer Seminarerlaubnis, sei es für das Aufbauseminar oder für die Verkehrspädagogik, ist es unerlässlich, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. In diesen Fortbildungen werden aktuelle Inhalte und Methoden für die Durchführung des jeweiligen Seminars vermittelt. Dies stellt sicher, dass Sie stets auf dem neuesten Stand sind und Ihren Teilnehmern den bestmöglichen Unterricht bieten können.