Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)
Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.
Fahrerlaubnis | 5 Jahre |
Verlängerung | weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis |
Forderungen | Grundqualifizierung und Weiterbildung alle 5 Jahre |
Einschluss: Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein. Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Sonstiges: Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Mindestalter | 18 Jahre |
bei gewerblichem Güterverkehr | 21 Jahre |
Fahrerlaubnis | Klasse C |
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
bei gewerblichem Güterverkehr: 21 Jahre
Voraussetzung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland außerdem zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
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Info-Veranstaltung
Dienstag, 23.02.2021
17:45 - 19:00 Uhr
Präsentation um 18 Uhr
oder auf Wunsch, einen persönlichen Termin
Anmeldung unter +492208 919 626 0 erwünscht
Thema: Fahrlehrer werden
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