Garage nur für Fahrzeuge
(jlp). Nach den Bauordnungen der Länder legen die Gemeinden unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse fest, ob und in welchem Umfang bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen geeignete Garagen...
(jlp). Ein ordnungsgemäß gesicherter Bauzaun muss sämtlichen Witterungsbedingungen, auch Windböen, standhalten. Allein schon durch das Umfallen des Zaunes besteht ein Anscheinsbeweis für eine unzureichende Sicherung. Durch die Errichtung dieses Bauzaunes wurde eine Gefahrenquelle von der Baufirma geschaffen. Ist die Baufirma den hiermit verbundenen Kontroll- und Überwachungspflichten nicht nachgekommen, haftet sie, wenn der Bauzaun umfällt und ein Fahrzeug beschädigt.
Amtsgericht München, Az.: 244 C 23760/11