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Wohnmobil mit Rattenbefall

(jlp). Der Befall eines Wohnmobils mit Ratten stellt jedenfalls dann einen Sachmangel dar, wenn das Ungeziefer die Fahrzeugsubstanz angegriffen hat oder wenn die Gefahr des vollständigen Verlustes der Gebrauchsfähigkeit besteht. Damit wurde die Klage eines Wohnmobilkäufers, der 72.500 Euro für ein gebrauchtes Wohnmobil bezahlt hatte, stattgegeben. Da der Rattenbefall erst wenige Tage nach Übergabe festgestellt wurde, sprach die gesetzliche Vermutung für einen Rattenbefall schon bei Fahrzeugübergabe.

Landgericht Freiburg, Az.: 6 O 277/12

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